Was ist ein Bagatellschaden?
Was unter einem Bagatellschaden zu verstehen ist, ist in Ihrem Mietvertrag unter §16 Abs.5 beschrieben. In Kurzform bedeutet dies, dass der Mieter für Kleinreparaturen und Schäden (bis zu der im Mietvertrag festgelegten Höhe pro Fall) , die in seinem Einflussbereich liegen aufkommen muss, egal ob er diese zu verschulden hat oder nicht.